Kanzlei für Betriebsräte – Ihr rechtlicher Rückhalt

Die Anwälte der Kanzlei Kasper Rechtsanwälte sind seit Jahren auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts tätig, so dass Ihnen ein kompetenter Partner für Ihre tägliche Betriebsratsarbeit zur Verfügung steht. Wir vertreten und unterstützen vollumfänglich die Interessen von Betriebsräten unterschiedlichster Branchen rund um die Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

Bei Fragestellungen aus dem Bereich der allgemeinen (§ 80 Abs. 1 BetrVG), der sozialen (§ 87 Abs. 1 BetrVG) oder der personellen Mitbestimmung (§ 99 BetrVG) stehen wir Ihnen mit unseren Erfahrungen kompetent zur Seite. Sowohl in Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren als auch bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Interessenausgleichen unterstützen wir Sie vor Ort und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wichtig! Der Arbeitgeber trägt die Kosten!

Gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten unserer Beauftragung. Hierzu ist lediglich ein Betriebsratsbeschluss erforderlich.

Sollen wir allerdings als Sachverständige i.S.d. § 80 Abs. 3 BetrVG für Sie tätig werden, z.B. im Rahmen der Erstellung einer Betriebsvereinbarung, so ist vorab eine Verständigung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

Wir freuen uns über Ihren Anruf oder eine Mail von Ihnen.



Kasper Rechtsanwälte
P 3, 7
68161 Mannheim

Telefon: 0621 / 178940 – 0
Telefax: 0621 / 178940 – 10

E-Mail: info [at] kasper-rechtsanwaelte [dot] de
Internet: www.kasper-rechtsanwaelte.de

Ihr Ansprechpartner ist:

André Kasper

Rechtsanwalt André Kasper ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Autor und langjähriger bundesweit tätiger Referent für Schulungen von Personal- und Betriebsräte.
Darüber hinaus ist Herr Kasper auch Dozent der Hagen Law School für den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht (iuria GmbH).